Der Ratenkredit ist eine weit verbreitete Kreditart für Privatpersonen, der Begriff beschreibt nichts anderes als einen Kredit - also eine Geldschuld gegenüber einem Kreditinstitut - der in gleichhohen Raten zurückgezahlt wird.
Die über die Laufzeit konstanten Kreditraten setzen sich aus einem Tilgungsbetrag, der die Kreditsumme reduziert, und einem Zinsanteil zusammen und sind üblicherweise monatlich fällig. Aus der Zusammensetzung der Rückzahlungsraten und der feststehenden Höhe ergibt sich beim Ratenkredit während der Laufzeit des Kredites eine Verschiebung, der Zinsanteil wird hierbei geringer und der Tilgungsteil steigt.
Ratenkredite werden überwiegend zur Finanzierung von Konsumgütern verwandt - daher die in der Praxis genutzten Namen „Konsumentenkredit“ und „Anschaffungskredit“ - sowie zur Ablösung bereits bestehender Kredite mit schlechteren Konditionen (Umschuldung). Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch der Ausgleich des mit Sollzinsen von bis zu 17% verhältnismäßig „teuren“ Dispositionskredites bei einem Girokonto. Ein weithin bekannter Ratenkredit ist der Autokredit, der als solches auch beworben wird und der Finanzierung von Fahrzeugen dient.
Ob und zu welchen Konditionen ein Ratenkredit bewilligt wird, ist - wie bei den meisten Krediten und Darlehen - gewöhnlich eine Frage der Bonität des Antragstellers. Je besser diese ist, umso vorteilhafter sind normalerweise die Kreditbedingungen, zum Beispiel der Nominalzinssatz und der effektive Jahreszins.
Gerade Letztgenannter ist ein interessantes Kriterium und kann sich je nach Kreditinstitut und in Abhängigkeit von der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden zwischen attraktiven 4% und beträchtlichen 17% bewegen. Hier heißt es also mehrere Angebote einholen und vergleichen.
Ratenkredite werden gemäß ihrem Zweck in unterschiedlicher Höhe und mit verschiedenen Laufzeiten vergeben, die gewährten Kreditsummen reichen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro, die Laufzeiten von einem bis zu sieben Jahren. In selteneren Fällen liegt der Betrag weitaus höher und die Laufzeit bei bis zu 120 Monaten.
Der festgeschriebene Nominalzins und die gleichbleibenden Rückzahlungsraten ermöglichen es dem Kreditnehmer, dies als monatlich feste Belastung einzukalkulieren. Darüber hinaus kann der Kreditvertrag die zeitlich begrenzte Aussetzung der Tilgung sowie die Option auf eine spätere Erhöhung der Kreditsumme vorsehen. Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist zudem die Möglichkeit zur Sondertilgung, dies ist vorteilhaft, falls unerwartet freies Kapital zur Verfügung steht oder ein anderer Kredit zur Ablösung genutzt werden soll.
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